Wer würde eure Kinder bekommen?

Hallo zusammen,
habt ihr das geregelt, wer eure Kinder bekommen würde, falls ihr und euer Partner frühzeitig versterben würdet?
Kann man sich das eigentlich einfach so aussuchen?
Erzählt mal.

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Hallo,

nach meinem Kenntnisstand entscheidet darüber das zuständige Familiengericht.
Ich habe damals ein Testament aufgesetzt und dort meinen entsprechenden Wunsch festgehalten, dass Gericht könnte aber letztendlich auch davon abweichen.
Je nach Alter wird das Kind auch dazu angehört.
Inzwischen hat es sich erledigt, da meine Tochter jetzt volljährig ist.

Viele Grüße
H.

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Meine Schwiegereltern. Wie es dann im Ernstfall aussieht, weiß ich nicht. Aber das ist erstmal unser Plan. In 10 J. z.B. wenn die Schwiegereltern älter sind und unsere Geschwister selbst ne Familie haben, könnte das auch anders aussehen.

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Ja, es ist so schwer das zu entscheiden wenn die Kinder noch so klein sind. Die Großeltern kommen jetzt eigentlich schon altersmäßig fast nicht mehr infrage.

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Hallo

Unsere Kinder kämen zu Patentante (vom Grossen) und Patenonkel (vom Kleinen) - die sind nämlich verheiratet und die Eltern meines Patenkindes... ;-)

In der Schweiz ist es so, dass man eine Sorgerechtsverfügung machen kann.
Das letzte Wort hat der Staat/ die zuständige Behörde (KESB).
Wenn die Menschen, die in der Sorgerechtsverfügung festgehalten wurden, geeignet sind und der Vorschlag der Eltern nachweislich dem Kindeswohl dient, hält sich die Behörde i.d.R. an den Wunsch der Eltern.

LG

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Wir sind auch aus der Schweiz und haben ebenfalls eine Sorgerechtsverfügung gemacht. In unserem Fall würde unsere Tochter bei meiner Mama/meinen Eltern bleiben.

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Das kann und soll man auch in Deutschland. Es ist nicht bindend für das Gericht. Aber die die da drin stehen haben die größte Chance. (Wenn man die Oma rein schreibt und die Oma ist aber inzwischen zu alt und kann nicht mehr laufen, ginge es wohl doch an jemand anderen)

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Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie als Mutter oder Vater einen Vormund benennen, der bei Tod beider Eltern das Sorgerecht für Ihre minderjährigen Kinder bekommen soll. So liegt die Entscheidung nicht allein beim Familiengericht.

Das Familiengericht wird nur bei besonderen Gründen eine andere Entscheidung treffen. Also wenn es um Kindeswohlgefährdung geht.
Wir haben die Großeltern bestimmt.

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Ich wusste nicht, dass das Sorgerechtsverfügung heißt. Dann weiß ich ja, wonach ich suchen muss.

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Mein Mann und ich haben eine Sorgerechtsverfügung aufgesetzt und dort verfügt, dass die Kinder zu meinen Eltern kommen, sollte uns etwas passieren.

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Anhand unserer Sorgerechtsverfüging würde mein Schwager unsere Kinder nehmen.

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Schwer.
Ich vertraue darauf, dass die zuständigen Behörden die richtige Entscheidung treffen.
Ich wüsste es nicht und hoffe der Fall tritt nicht ein.

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Wieso ist es schwer bei dir? Gibt für uns auch keine ideale Lösung. Großeltern Mitte 70, Geschwister teilweise Singles teilweise weit weg,..,

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Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht, wen ich da auswählen sollte. Die einzige Großmutter, die noch lebt (mein Vater und meine Schwiegereltern sind bereits verstorben) wäre Stand jetzt zwar sicher am Besten geeignet, sie ist aber auch schon 75 und lebt 500km von uns entfernt - das würde für die Kinder also einen Ortswechsel bedeuten. Meine eine Schwester scheidet auch aus, sie hat selbst eine ges. Betreuung. Meine 2. Schwester würde noch am ehesten in Frage kommen, aber auch das würde einen Ortswechsel für die Kinder bedeutet - es sei denn, meine Schwester würde umziehen.
Von den Geschwistern meines Mannes lebt nur noch ein Bruder, der ist auch bereits Anfang 70 (deutlich älter als mein Mann), in Frage kämen hier vor Ort allenfalls noch 2 Neffen meines Mannes, die aber selbst beide Kinder haben.
Zu wem meine Kinder (von diesen 3 möglichen Optionen) meine Kinder kämen, wäre mir eigentlich egal, da die Kinder mit fast 12 und 14 nicht mehr ganz klein sind, würden sie vermutlich auch mit entscheiden dürfen. Mir wäre nur wichtig, dass die beiden nicht getrennt werden - allenfalls könnten die beiden Neffen je ein Kind nehmen, die beiden sind Brüder und sehen sich entsprechend häufig.

LG

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Ihr könnt in einer Sorgerechtsverfügung Wünsche angeben, die müssen aber nicht umgesetzt werden.
Wir haben keine weil es da für uns nichts zu entscheiden gibt. Unsere Eltern sind zu alt, bei meinen Geschwistern geht es nicht, Freunde kommen auch keine in Frage. Wohngruppe oder bestenfals eine Pflegefamilie die beide nehmen würde.

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Sieht bei uns mit den Großeltern ähnlich aus. Darf ich fragen, warum das bei deinen Geschwistern nicht geht?

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Mein Mann hat keine Geschwister, ich zwei Schwestern. Die eine ist gerade erst aus der Lehre raus, die andere liebt die beiden über alles aber sie hätten dort keinen Platz und es würde auch Beruflich nicht klappen. Sie würde sich zereissen und dabei kaputt gehen. Dann habe ich noch ein paar Halbgeschwister und die Kinder der neuen Partner meiner Eltern. Die haben selber die Bude voll, das meiste würde an meinen Schwägerinnen hängen bleiben und zwei sind eingeschworene Jungesellen.

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Wir haben nichts festgelegt. Die Schwiegereltern sind schon älter und ansonsten kommt nur Familie in frage die für mich absolut ok wären.
Ich bin bei meiner Schwester eingetragen für meinen Neffen.