Anbahnung

Hallo ihr lieben ich bin neu hier und habe so viele Fragen.
Zu mir. Mein Mann und ich sind gerade in der Anbahnung für eine bezaubernde Maus im Alter von 7 Monaten. Wenn es dann soweit ist werde ich in elternzeit gehen.Da Unser Jugendamt nicht gerade das schnellste ist warten wir seit 1 Monat auf den Gerichtsbeschluss und bin jetzt immer no
Ich kein Termin in sicht. Jetzt zu meiner Frage
Ist jemand von euch auch durch die Anbahnung gegangen und wie lange hat es bei euch gedauert
Dann wollte ich wissen was ich als Pflegemama alles beantragen kann klar pflege und Kindergeld aber das ist ja für die Kleine. Da ich ja aufhöre zu arbeiten steht mir Bürgergeld zu ?
Um eure Mithilfe wäre ich dankbar

Bearbeitet von Neumama12
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Hallo,

die Dauer des Gerichtsverfahrens hängt NICHT vom Jugendamt ab. Das liegt einzig und allein beim Gericht. Die lange Verfahrensdauer ist so schade für die Kinder. Es bleiben so viele Kinder viel zu lange bei uns in Bereitschaftspflege, bevor sie in ihre neue Familie dürfen.

Hier bei uns müssen Pflegeeltern offen legen, dass sie bei Aufnahme eines Pflegekindes nicht von öffentlichen Geldern abhängig sind. Die Frage des Bürgergeldes kann ich dir nicht beantworten. Ich bin in Elternzeit ohne zusätzliche Bezüge und das war vorm Bürgergeld, daher keine Ahnung.

Du bekommst das Kindergeld nach Antrag und das Pflegegeld. Bei uns gibt es auf Antrag z.B. einen Betrag für Erstausstattung (Kleidung, Zubehör) und Einrichtung (Kinderzimmer). Hierfür muss aber VORHER ein Antrag gestellt werden und die Rechnungen eingereicht werden. Das unterscheidet sich aber von Jugendamt zu Jugendamt.

Ich bin etwas verwirrt, seid Ihr in der Anbahnung ohne Abschluss und Ergebnis eines Gerichtsverfahrens oder fehlt lediglich der Beschluss in Papierform? Hier starten die Anbahnungen meist erst nach Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung, um das Kind zu schützen.

Ich wünsche Euch eine wunderschöne Kennenlernzeit - es ist einfach magisch :-).

Meine beiden Mädels sind jetzt schon 8 und 4 Jahre bei uns und ich muss beim Gedanken an unsere erste Begegnung immer noch lächeln - wir haben die tollsten Mädels der Welt!

Liebe Grüße
Delenn

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Vielen lieben Dank du hast mir sehr geholfen. Ja die Anbahnung findet schon statt da das Jugendamt das Gutachten schon telefonisch bekommen hat es aber in schriftform noch nicht bei Gericht ist und die kleine jetzt schon 7 Monate in Bereitschaftspflege ist. Hoffe nur das es bald mal vorran geht.
Wie gesagt vielen lieben dank ☺️

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Ich bin verwirrt. Du hörst freiwillig auf zu arbeiten und willst dich nach Bürgergeld erkundigen? Man sollte sich doch vorher überlegen, ob man es sich leisten kann, von nur einem Gehalt zu leben?

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Natürlich kann ich es mir leisten sonst würde ich es ja nicht machen die frage war lediglich ob es noch irgendwelche zusätzlichen Zuschüsse gibt von denen ich nix weiß deswegen hab uch gefragt

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Bürgergeld ist kein Zuschuss oder Ähnliches!
Bei Pflegekindern bekommt man kein Elterngeld, aber Pflegegeld und Kindergeld, ggf. Geld für die Erstausstattung, je nach BL und Stadt.
Du gehst dann ohne Geld in Elternzeit und diese wird dir bei der Rente Berücksichtigt.