Pflegekind mit chronischer Erkrankung eines Elternteils?

Ich bin's mal wieder 👋.

Wir setzen uns gerade mit dem Thema der Langzeitpflege schonmal grob auseinander und sind darauf gestoßen, dass man ein gesundheitliches Attest benötigt.

Mein Mann hat eine chronische Magen-Darm-Erkrankung, würden wir damit als mögliche Pflegeeltern wegfallen?
Er hat bei unserer Tochter keinerlei Einschränkungen, egal um was es sich handelt. Es kann natürlich trotzdem sein, dass er alle paar Jahre mal für 1-2 Wochen im Krankenhaus landen wird.

Ansonsten würde er sich gerne zudem einer ADHS -Diagnostik unterziehen, da einige Symptome auf ihn zutreffen könnten und ihm der Alltag mit Medikamenten vermutlich erleichtert werden würde (da ich ihn beispielsweise an viele organisatorische als auch im Haushalt zu erledigende Aufgaben erinnern muss etc.). Aber auch das schränkt ihn in seinen Vaterqualitäten unserer subjektiven Meinung nach nicht ein, außer dass seine Aufmerksamkeitsspanne des öfteren sehr kurz ist beim Spielen. Was unsere Tochter im übrigen nicht stört, da auch sie natürlich noch häufig das Spiel wechselt 😅.
Jetzt überlegen wir, ob die Diagnostik überhaupt sinnvoll ist oder wir uns damit ein Eigentor schießen, andererseits möchten wir auch ehrlich sein.

Eine Pflegschaft wäre sowieso erst in 4-5 Jahren angedacht, aber man erkundigt sich ja :).

Freue mich über ehrliche Einschätzungen!

Liebe Grüße 😊

Bearbeitet von Lolalisa3
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Hallo,

es geht dem Jugendamt darum ob man sich langfristig um das Kind kümmern kann. Entsprechend würden euch stark lebensverkürzende Erkrankungen ausschließen (wie bereits mehrfach hier genannt).
Die Idee dahinter ist durchaus nachvollziehbar: die Kinder sollen nach den (oft vielen) Beziehungsabbrüchen die sie bereits erlebt haben eine Bindung bis ins Erwachsenen-Alter aufbauen dürfen. Da wäre ein Elternteil das vorher stirbt erneut traumatisierend. Das will das Jugendamt soweit möglich vermeiden.

Psychische Erkrankungen wie Depressionen o.ä. werden gründlich durchleuchtet. Kein Kind soll die Bürde tragen müssen der einzige Lebenssinn für die Eltern zu sein.

Alles andere gehört zum „normalen Leben“ dazu und qualifiziert euch trotzdem (oder vielleicht sogar „erst recht“).

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Bei uns wurde es so erklärt:

Man will ausschließLen das man schlimme Krankheiten hat zb Krebs im Endstadium und man nicht mehr lange lebt.
Oder starke psychische Erkrankungen.


Eine Magen Darm Geschichte die jetzt nicht das ganze Leben einschränkt sollte jetzt kein Ausschuss Kriterium sein.

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in dem Formular, das der Hausarzt ausfüllte, stand Sinngemäß:

Es liegen keine lebensverkürzenden Krankheiten vor.

Konkrete Diagnosen wurden nicht übermittelt.