Muß AG einen für Untersuchungen freistellen?

Der Arbeitgeber muss einen doch für Vorsorge untersuchungen freistellen oder?
Hatte nämlich erst während meiner Arbeitszeit einen Zuckerbelastungstest da dieser nur Vormittags gemacht wird und habe für diese Zeit eine Bescheinigung vom Doc bekommen. Nun sagt die Tussi von unserer Personalabteilung ich müsste für diese Zeit frei nehmen bzw. Überstunden frei nehmen.
Ist das richtig?

LG
Bianca

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Liebe Bianca,

Dein Arbeitgeben hat Dichnach dem Mutterschutzgesetz freizustellen...

Schau mal hier unter §16:
http://bundesrecht.juris.de/muschg/

Alles Liebe, #blume

Bumblebee

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hallo bianca#blume,

das ist totaler quatsch, die nette dame aus der personalabteilung sollte sich vielleicht mal mit dem muschu-gesetzt befassen!!!!!
du kannst getrost während der arbeitszeit zum arzt gehen, dein ag muss dir für die zeit freigeben!!!!
meine termine fallen auch ständig in die arbeitszeit!!!

alles #liebe weiterhin
#liebdrueckengel+#ei(11.ssw)

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Hallo Bianca!


Grundsätzlich ist es so, dass man die Vorsorgeuntersuchungen möglichst in die Freizeit legen sollte. Ist dies jedoch nicht möglich (wie z.B. beim Glucosetoleranztest), muss Dein AG Dich dafür freistellen. Absichtlich darfst Du die Termine nicht so legen, aber wenn es sich nicht vermeiden lässt, musst Du Dir das vom Doc bescheinigen lassen und Dein AG Dich für diese Zeit normal weiterbezahlen.

Was Dir in der Personalabteilung erzählt wird, ist also Mumpitz ;-)!


LG Janine

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Hi Bianca,

also bei uns ist es auch so, dass Arztbesuche in der Freizeit und nicht in der Arbeitszeit zu erfolgen haben. Darüber gab es mit den Kollegen auch schon hitzige Diskussionen, aber unser Chef drückt das so durch (was ich auch gut finde, weil einige Kollegen nämlich ständig irgendwo beim Arzt hängen). Ich versuch immer, meine Arztbesuche auf den frühen Morgen oder den späten Nachmittag zu legen. Das klappt ganz gut.

LG M.

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Hallo Bianca

Sein ag muss dich freistellen für untersuchungen lass dich da mal nciht beirren........steht im mutterschutz gesetz drinn kannst ihr ja sagen soll sie das mal nach lesen!

lg steffie:-D

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Hallo Bianca,

bist Du zufällig Beamtin? Wenn ja, dann vergiss das MuSchG, denn dann fallen wir nicht drunter. Klingt pradox, ist aber so, da musst Du dann sehen wie es in derjeweiligen Länderverordnung geregelt ist.
Spreche aus Erfahrung, denn hier in Bayern ist es nicht zwingend so, dass Du es nicht nacharbeiten musst, da hängt es tatsächlich von Deinem Dienstherrn ab.
Weiß wovon ich spreche......habe auch erst mal mein Erstaunen darüber verarbeiten müssen.
Ansonsten gilt für alle nicht Beamtinen tatsächlich Bundesweit § 16 MuSchG, d.h. der Arbeitgeber hat freiszustellen bei Untersuchungen die von der Krankenkasse übernommen werden. Also in vielen, aber nicht in allen Fällen.

Gruß Anna