Unterhaltsvorschuss

Mein Mann hat einen Sohn aus erster Beziehung. Er ist im Moment noch in der Ausbildung und zahlt keinen Unterhalt. Er meint aber, dass er den Unterhaltsvorschuss später nicht zurück zahlen muss. Kann das sein? Liebe Grüße

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Doch, es muss ihn zurück zahlen!

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Er sprach von einer Ausnahmeregelung wegen 2. Ausbildung. #kratz

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Ob erste oder zweite oder oder oder, es wird das Geld zurückzahlen müssen!
Eine Ausbildung, Arbeitslosigkeit etc. befreit NICHT von der Unterhaltspflicht!

Um später keine Unsummen bezahlen zu müssen, sollte er jetzt schauen das er alles oder Teilbeträge bezahlt bekommt!

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Keine Ahnung, ob er das muß, ich hoffe es aber.
Ihr könnt ja anstandshalber das Elterngeld teilen....
wenn schon noch ein Kind sein muß, obwohl das Vorhandene nicht ernährt werden kann.

Gruß,

W

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Du das lass mal unsere Sorge sein. Ich könnte mein Kind auch alleine ernähren, wenn es sein müsste! Wie meinst du das Elterngeld teilen? Das Geld, was für unseren Wurm ist soll ich für eine andere Frau aufopfern, die ich nicht einmal kenne und den Zugang zum anderen Kind verbietet? Das jetzige Elterngeld bekommt sie ja auch schon, weil mein Mann sein GO gegeben hat. Und das ist ja auch fair.

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Bin der gleichen Meinung wie windsbraut69

Nun zu rennmaus:
Hallo

Natürlich wird dein Freund irgendwann die ganzen Schulden die sich (wenn er nicht langsam anfängt zu zahlen) in 72 Monaten angehäuft haben, zurück zahlen müssen.

Und das er davon freigesprochen wird, nur weil er eine 2. Ausbildung macht, ist mir neu. Stimmt auch nicht.

Du beschwerst dich hier auch, daß die Ex den Umgang verhindert.
>Das Geld, was für unseren Wurm ist soll ich für eine andere Frau aufopfern, die ich noch nicht einmal kenne und den zugang zum anderen Kind verbietet?<

Also ehrlich. Hier in Deutschland gibt es seit dem 1.7.1998 das neue Kindschaftsrecht. Das sollte sich dein Freund mal durchlesen.
Eine Mutter (auch wenn sie das alleinige Sorgerecht hat), kann nicht einfach den Umgang zwischen Vater und Kind verbieten. Ein Verbot das Kind zu sehen, kann nur ein Gericht aussprechen.

Dein Freund ist einfach nur FAUL. Gib ihm mal einen oder besser zwei Tritte in den Hintern.
Einen für´s Unterhalt zahlen und den anderen, daß er mal tätig wird, sein Kind zu sehen. Von nichts kommt nicht.
Wenn er Kontakt zum Kind haben will, muß er aktiv werden.
Die Ausrede: Die Mutter verbietet den Umgang,
zählt nicht mehr.

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Hallo rennmaus09,
kannst mich gerne anschreiben, unter bestimmten Vorraussetzungen muss er es nicht zahlen. Das stimmt schon.
Wir hatten einen ähnlichen Fall mitgemacht!


Gruß, powerschnecke

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boah

wie arm ist das denn?
noch tipps verteilen wie man sich erfolgreich vor unterhaltszahlungen drücken kann.

das nenn ich doch mal asozial

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neidisch? ;-)

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Das ist richtig. Das Gesetz sagt, daß nur zurückzahlen muss, wer leistungsfähig aber nicht leistunsgwillig war.

Er muß aber auf jeden Fall nachweisen, daß er nicht leistungsfähig war.

Bedeutet: Wer keine oder zu geringe Einnahemen hatte (unter dem notwendigen Selbstbehalt), der ist für diesen Zeitraum zwar unterhalts- aber nicht zahlungspflichtig.

In diesem Fall gelten die Leistungen des JA als Ausfallgeld.

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Danke für eure Antworten! :-D Waren zwar nicht alle wirklich produktiv, aber manche hier haben doch einfach keine Ahnung! Aber sind sich hundert Prozent sicher #gaehn Wir haben uns telefonisch erkundigt, weil ich es selbst hören wollte. Nun weiß ich, dass wir für den Zeitraum KEIN GELD zurück zahlen müssen. #sonne