Beitrag für den Krippenplatz

Hallo !

Ich habe folgendes Problem:

Lt. Jugendamt muss der KV keinen Beitrag zum Krippenplatz meines Kindes leisten. Das Jugendamt sagt, dass nach der neuesten Rechtssprechung der KV für die Krippe keinen Beitrag leisten muss, sondern erst ab dem 3. Lj für den Kindergarten. Der KV lehnt auch einen Beitrag zur Krippe ab.

Kann das denn richtig sein ? Ich verlange keinen Unterhalt von dem KV für mich, da ich ja arbeiten gehe. Aber die Krippenkosten sind immens hoch und schliesslich kann ich ja nur arbeiten gehen WEIL der Kleine in einer Krippe ist.

Wen trifft dieses Urteil auch ? Wer hat Erfahrung damit ? Und wo soll das bitte stehen ?

Danke, Lavendel

1

Schau mal eins höher.Ich hab da einen Link reingesetzt.
Der müßte ja bei dir auch zutreffen.
Und wenn das JA eben meint ,der Vater "Muß" nicht zahlen ,dann stell einen Antrag beim JA selber für Kostenbeteiligung für deinen Krippenplatz.Je nachdem was du verdienst ,übernehmen die die Kosten oder schießen was zu.

LG

2

Hallo !

Danke für deine Antwort. Mein Problem ist, dass überall Kindergarten steht und nirgendwo Kinderkrippe. Die Frage ist, ob er etwas dazu zahlen müsste, gerade weil ich ja arbeiten gehe und dies ohne Krippenplatz nicht könnte und er eigentlich Unterhalt zahlen müsste, wenn ich nicht arbeiten ginge. Irgenwie finde ich das unfair. Das verführt doch die Mütter eher 3 Jahre zu Hause zu bleiben, wenn sie letztendlich auf ihren Kosten sitzen bleiben. Hast du da auch mal etwas gelesen ?

LG Lavendel

3

Kin­der­gar­ten­bei­trä­ge bzw. ver­gleich­ba­re Auf­wen­dun­gen für die Be­treu­ung eines Kin­des in einer kind­ge­rech­ten Ein­rich­tung sind

So stehts in dem Link,müßte ja dann für Krippe auch gelten.
Ansonsten den Zuschuß beim JA beantragen.

LG

4

Sag, wo ist eigentlich Dein Problem??? Du zahlst doch nichts für den Krippebplatz! Du bekommst das vorgestreckte Geld doch mit dem Lohnsteuerjahresausgleich komplett zurück.

die Gummiente

5

So ein alter Klugscheißer...was nützt es einem, wenn man das Geld jeden Monat braucht und nicht erst nach der Lohnsteuererklärung...klar, wer genug geld hat, dem ists egal...

...furchtbar...kann man das nicht ordentlich schreiben...es kennt sich eben nicht jeder mit solchen Dingen aus...

6

Das man das Geld zu 100 % zurück bekommt wäre mir neu ! Ich habe den Eindruck, du hast noch nie eine Lohnsteuerjahreserklärung gemacht ...

weitere Kommentare laden
13

Wende Dich an eine Anwältin.

Wenn Du überobligatorisch arbeiten gehst, dann hast Du Anspruch auf Unterhalt, trotz Einkommen.

Verklag ihn auf entsprechenden Unterhalt, dann kannst Du locker die Krippe bezahlen.

Im übrigen kannst Du auch beim Jugendamt einen Antrag stellen auf Übernahme der Betreuungskosten - das haben sie wohl wieder mal vergessen zu erwähnen!

Gruß

Manavgat