Umgang

Hallo ,

Es geht aber um mein/unser Kind aus der letzten Beziehung. Die Trennung war sehr schwierig. Der Unterhalt musste Gerichtlich geklärt werden, nicht weil kein Geld da war, sondern weil der Vater mir alles erschweren möchte. Auch hier läuft es nicht (trotz Gerichtsurteil) aber das soll nicht Thema sein.

Unser Gemeinsames Kind ist 3,5 Jahre alt. Der Umgang ist super schwierig und ich weiß einfach nicht wie ich weiter machen soll.

Schon vor unserem Auszug (aber nach der ausgesprochenen Trennung) war eine Beratungsstelle involviert um den Umgang zu regeln. Es wurden 3 Termine vereinbart die jedes Mal durch meinen Ex abgesagt wurden. Somit habe ich mich mit der Psychologin darauf geeinigt, dass mein Ex erst einen Termin ausmachen soll (damit es auch passt für Ihn und ich mir Urlaub nehme) und wir den Umgang besprechen.
Im Nachhinein habe ich erfahren, dass er eh für 3 Monate im Urlaub war und kein Interesse hatte den Umgang festzulegen. Nach dem Urlaub hat er einen Termin vereinbart.
Ich stand nie dem Umgang im weg. Ich wollte nur verbindliche Zeiten. Somit habe ich allem zugestimmt was er wollte. Unser Sohn sollte samstags zu Ihm gehen. Wir haben die Zeiten langsam gesteigert bis er einen ganzen Tag bleiben sollte. Das ist nie passiert ich sollte Ihn immer früher abholen, er kam bis zu 1,5 Std. zu spät oder er hat spontan abgesagt oder noch besser war gar nicht da und wir waren vor verschlossenen Türen.
Ich habe das tatsächlich hingenommen, weil unser Sohn sich immer auf seinen Papa gefreut hat. Bis mir dann ein einziges Mal ein Fehler unterlaufen ist. Ich sollte Ihn um 12 Uhr abholen. Ich habe an dem Tag gearbeitet und tatsächlich 13 Uhr verstanden. Ich war eine Stunde (vollkommen unbeabsichtigt) zu spät. Daraufhin hat der Vater den Umgang für 3 Monate ausgesetzt, weil er sich nicht auf mich verlassen kann. Auch hier im Nachhinein habe ich erfahren, dass er einfach jedes Wochenende Ski fahren war und einen größeren Urlaub über Weihnachten hatte.

Das darauffolgende Gespräch bei der Beratungsstelle führte wieder dazu, dass wir den Umgang genau so weiter aufnehmen wie er war, aber diesmal die Zeiten schneller steigern. Das klappte auch überraschend gut und tatsächlich war unser Sohn nach einem Jahr Trennung zum ersten Mal einen ganzen Tag bei seinem Vater. Ich habe mich wirklich gefreut und dachte es wird besser. Als ich ihn damals abholte sagte er mir er kann ihn die nächsten 2 Wochenenden nicht nehmen, weil er arbeiten muss. Aus den 2 Wochen sind jetzt wieder 5 Wochen geworden mit immer neuen Ausreden oder eben gar keinen Antworten.

Ich sehe keinen großen Sinn darinnen noch einen Termin bei der Beratung zu machen nur um in 2 Monaten wieder an dem gleichen Punkt zu stehen.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen ob es besser wäre den Umgang abzubrechen und darauf zu warten, dass er Ihn gerichtlich regeln lässt oder ob ich einfach spontan, wenn er Lust auf unseren Sohn hat dem zustimmen soll? Noch ist mein Sohn positiv eingestellt aber er ist schon sehr enttäuscht, wenn er am Fenster wartet und der Vater kommt nicht oder wir vor der Haustür stehen und keiner da ist. Ich habe auch noch meine große Tochter und Sie hat am Wochenende auch Sportliche Veranstaltungen oder Termine die für mich schwer zu organisieren sind, wenn der Umgang wieder gesteigert werden muss.

1

Ich würde nicht abwarten, sondern selbst die gerichtliche Regelung erwirken. Man muss doch planen können.

Ich würde auch keinen Beratungstermin mehr wahrnehmen. Wenn der Mann so wenig Interesse hat, dann soll er das einem Richtiger ggü. begründen.

2

Hallo,

Warum lässt du den Umgang nicht gerichtlich regeln? Warum willst du warten bis er das tut? Wird er nicht, denn dann muss er sich verbindlich daran halten. Also Kämpfe Du für das Recht Deines Sohnes.

LG
Sunny

3

Ich würde überhaupt nichts mehr machen.

Will er Umgang, dann soll er eine Vereinbarung gemeinsam mit dir beim Jugendamt unterschreiben. Klar hat das keine Rechtsgültigkeit. Allerdings nimmst du ihm so bei allem den Wind aus den Segeln.

Dann einfach laufen lassen. Wenn er keine Umgänge wahr nimmt, alles dokumentieren.

4

Hi,

du schreibst, Ihr standet vor verschlossenen Türen. Das klingt, als hättest du den Sohn zum Umgang gebracht.
Dir ist klar, dass der umgangspflichtige die Kosten des Umgangs und so weiter selber zu tragen hat und sich auch darum selber zu kümmern hat?