ALG2 Bezug und Makler bei Wohnungssuche?

Hi!

Kann mir jemand sagen, ob ein ALG2 Empfänger bei der Kaution für eine Wohnung und bei der Provision für den Makler etwas dazubekommt?
Oder zumindest als Darlehen?.

Danke für Antworten.

Gruß

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Hallo,

Die Mietkaution für eine Wohnung kann als Darlehen gewährt werden, wenn a. der Umzug als notwendig anerkannt wird und b. die Wohnung als angemessen von der ARGE vor dem Unterschreiben als angemessen abgesegnet wurde.
Wird die Mietkaution als Darlehen gewährt, muss das Darlehen erst nach Beendigung des Alg II-Leistungsbezuges zurückbezahlt werden.
Alles andere, auch die Vorlage einer Rückzahlungsvereinbarung ist rechtswidrig.

Finanzielle Hilfen zur Maklerprovision gibt es nicht, da es genug Wohnungen auf dem Markt gibt, die ohne das Zutun eines Maklers vermietet werden.

In diesem Sinne,
juliafranziska

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Hi!

Vielen Dank für die schnelle Antwort, war nur gestern nicht mehr on, da ich krank bin.

Du schreibst:

"Finanzielle Hilfen zur Maklerprovision gibt es nicht, da es genug Wohnungen auf dem Markt gibt, die ohne das Zutun eines Maklers vermietet werden."

Das halte ich nicht für richtig. bei uns hast Du eine Wartezeit von mindestens einem Jahr über das Wohnungsamt und alle hier Ortsansässigen Wohnbaugesellschaften.
Privat über die Zeitung ist so gut wie nichts zu finden. Es geht auch darum hier in der Stadt zu bleiben, nach Möglichkeit im Stadtteil, damit die Kinder nicht die Schule wechseln müssen. Da bleibt nur ein Makler. Viele Makler haben sogar entsprechende Wohnungen im Net, aber man kommt ohne Makler nicht dran.

Ich frage nicht für mich, sondern für meine Ehemalige, die mit momentan drei Kindern eine Wohnung sucht, ihren Liebhaber mit drin haben will und von dem auch noch mindestens ein Kind will. Sie hat zwei große Hunde( einer ist ein Bernhardiner) und sechs Hasen.

Gruß

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Hallo,

sorry, wenn ich Dir das jetzt so sagen muss.
Aber es ist völlig unerheblich, ob DU es nicht für richtig hälst, wenn die ARGE die Maklerprovision nicht übernimmt.

Als Alg II Empfänger bist Du verpflichtet, Deine Wohnungssuche auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen - auch wenn das Stadtteilwechsel und eventuell Umzug ins Ghetto bedeutet.

Und "Privat über die Zeitung ist so gut wie nichts zu finden." heißt ja nicht, dass es gar nichts gibt.

Zur Zeit hat Deine Ex ein Dach über dem Kopf - der Umzug ist also noch nicht einmal notwendig.
Dass die Voraussetzungen, eine Wohnung zu finden, in diesem Fall mit Kind, Kegel und Tieren nicht optimal sind, ist schon klar, aber lange noch kein Grund für die Allgemeinheit "Geld zum Fenster hinauszuwerfen" - die Kaution sieht die ARGE irgendwie wieder (entweder nach Auszug oder nach Rückzahlung des Darlehens), eine Maklerprovision nicht.

In diesem Sinne,
juliafranziska

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Meine Kaution wurde von der Arge übernommen. Es ist kein Darlehen, ich muss es nicht zurückzahlen. Allerdings habe ich die Kaution quasi an die Arge abgetreten. Also wenn ich ausziehe bekommt natürlich direkt die Arge die Kaution zurück, nicht ich.

Provisionen werden nicht von der Arge gezahlt, auch nicht als Darlehen.

LG Lena

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Hi!

Danke. Jetzt fällt es mir ein. Das habe ich auch schon mal gehört.

Gruß