Betrug begangen - heute Vorladung bekommen - welche Strafe blüht mir?

Hallo an alle!

Ich habe keine Ahnung, in welche Kategorie ich diesen Beitrag stellen soll, von daher hier hin....:-)

Ich bin Studentin und habe bis zum Einzug in mein auf Pump gekauftes Haus immer Wohngeld erhalten. Parallel habe ich bei der Fachhochschule als Hilfskraft gearbeitet.

Nun hatte ich leider letztes Jahr für 6 Monate vergessen, dies dem Wohngeldamt mitzuteilen. Vorher habe ich dies IMMER getan und ich habe wirklich nicht vorsätzlich gehandelt. Ich bin auch aus allen Wolken gefallen, als ich den Brief vom Wohngeldamt erhalten habe, in welchem mir vorgeworfen wird, dass ich einen Teil Wohngeld zu Unrecht erhalten habe. Als eine Teilrückforderung kam, habe ich SOFORT die Summe beglichen und dachte, damit ist es gut.

Aber nein: Heute erhielt ich einen Brief von ... der KRIPO!!! Ich dachte schon, au weia, was ist da denn passiert?

Und nun habe ich eine Anzeige wegen Betrugs und bin für Ende September vorgeladen.

Ich habe einen dollen Schreck bekommen und habe ehrlich gesagt etwas Angst. Natürlich werde ich bei der Kripo alles zugeben, und wirklich sagen, dass es nicht vorsätzlich war, ich hatte es einfach vergessen anzugeben und ja auch sofort die Teilrückzahlung beglichen.

Es handelt sich übrigens um 80 EUR, die ich zurückzahlen sollte, und um die ich das Wohngeldamt innerhalb eines halben Jahres betrogen habe. D.h. es geht um knappe 10 EUR pro Monat, die ich unrechtlich erhalten habe.

Was droht mir denn nun für eine Strafe? Könnt ihr das ungefähr abschätzen?

Ich danke euch!
Gruß
gruenrotgelbw

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Hallo,

zunächst mal ganz ruhig bleiben.

Das Problem ist, es "vergessen" viele Leistungsempfänger Fakten mitzuteilen die Ihren Leistungsbezug vermindern würden (komischerweise passiert das bei erhöhenden Faktoren praktisch nie).
Das Amt ist per Gesetz verpflichtet unberechtigtem Leistungsbezug nachzugehen - und ein "das hab ich ja ganz vergessen" hören sie halt immer.

Der Status ist: Es besteht aktuell DER VERDACHT auf Leistungsbetrug. Deshalb wird jetzt ermittelt. Betrug setzt aber immer Vorsatz voraus. Ob dieser Vorlag entscheidet im Zweifelsfall ein Richter, und nur wenn dieser von Vorsatz ausgeht handelt es sich überhaupt um ein strafbares Vergehen.

In deinem Fall wird da nix groß bei raus kommen, zum einen wegen dem geringen Betrag, zum anderen weil es bei dir der erste Fall ist.

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Morgen.

Was dich erwartet, kann ich nicht sagen. Aber ich würde an deiner Stelle alle Schreiben vom Wohngeldamt inklusive Teilrückforderung und den Einzahlungsbeleg mitnehmen. Du hast die Schuld beglichen, warum jetzt eine Anzeige kommt verstehe ich nicht. Aber bist du sicher, dass die Anzeige vom Wohngeldamt kam?

Alles Gute und viel Glück.

Sag dann mal, was rausgekommen ist.

LG

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Hallo!

Wahrscheinlich passiert gar nichts, weil die Sache so geringfügig ist, dass man leicht von einem Versehen ausgehen kann, aber trotzdem musst Du Dich dazu äußern. Nachdem die Gerichte aber völlig überlastet sind wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt, ggf. musst Du als kleinen Denkzettel eine Geldstrafe zahlen. Deren Höhe richtet sich nach Deinem Einkommen.

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ernsthaft wegen 80Euro? wirst du von irgendjemandem vorgeladen?

Sorry.. ich geh mal kurz ins Badezimmer lachen...

80 Euro... oh mein Gott... mach dir keinen kopf... es wird dir nicht viel passieren. kein Richter dieser Welt wird wegen einem Streitwert von 80 Euro irgendetwas veranlassen!

und wenn doch dann frag doch den Staatsanwalt für welchen Staat er arbeitet

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"ernsthaft wegen 80Euro? wirst du von irgendjemandem vorgeladen?"

Wo liegt denn deiner Meinung nach die Freigrenze bei potentiellem Sozialbetrug?
100€, 1000€, 10000€ ?

Und wo die Freigrenze bei anderen Straftaten? Blaues Auge ist OK, für eine Verfolgung muss schon Blut fließen?

Da fällt mir nix mehr ein.

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... und wenn ich dir 80€ stehle, dann sagst du auch "Ach was, die 80€ ist doch keine Verfolgung wert" ?

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Zu ergänzen wäre noch:

- einer Vorladung bei der Kripo muss man nicht Folge leisten. Eine Pflicht zum Erscheinen besteht nur, wenn die Staatsanwaltschaft oder ein Richter vorlädt.

- bei 80 € Schaden und der Möglichkeit, dass es sich um ein Versehen handelt, wird das Verfahren zu 99,9% nach § 153 StPO (schlimmstenfalls 153a StPO gegen Zahlung einer Mini-Geldauflage) eingestellt.

- grundsätzlich ist es für den Beschuldigten in einem Strafverfahren die beste Taktik, zu den Tatvorwürfen zu schweigen, und zwar vollumfänglich. Aus einem Teilschweigen (also man lässt sich nur zu Teilen des Tatvorwurfs ein oder behauptet, sich nicht mehr zu erinnern) darf hingegen geschlossen werden, dass sich der Beschuldigte bewusst nur unvollständig einlässt --> schlecht.

- solche Kleinigkeiten kümmern keinen Staatsanwalt. Der hat die Anzeige auf den Tisch bekommen, hat das Ding der Polente übersandt mit der Bitte "die Ermittlungen zu führen" und die laden dich jetzt vor. Wenn du da nicht hingehst, schicken sie die Akte zurück zum StA (Beschuldigte nicht erschienen) und dann müsste der StA ermitteln. Das wird ihm zu aufwändig sein (siehe 2. Spiegelstrich).

- wenn es ihm nicht zu aufwändig ist, wird er maximal einen Strafbefehl in Erwägung ziehen (dann kann man sich auch noch äußern)

Fazit: ich würde der Polizei freundlich aber bestimmt mitteilen, dass man nicht gedenkt, der Vorladung Folge zu leisten...

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Interessant. und meine Gedankengänge sind gefährlich! (weil ich sage wegen 80 Euro macht sich niemand die Finger schmutzig, und Körperverletzung müsste härter bestrafen werden, wie Gelddelikte)

Ich mag aber deine Art zu denken!

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Er hat Recht und die meisten wissen auch garnicht, dass sie nicht zur Vorladung müssen. Ebenso die anderen Punkte seiner Aufzählung, das gleiche würde einem auch jeder Anwalt sagen(den man übrigens durchaus mmitnehmen darf, falls man DOCH der Vorladung folge leisten möcht)

lg, verena

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