Schock auf Elterngeldstelle - Berechnung nach KJ 2014 ?

War gestern auf er Elterngeldstelle und hab nen ziemlichen Schock bekommen. Mein Freund und ich sind seit November 2014 festangestellt, verdienen 2900 Euro brutto. Davor waren wir beide lange selbständig. Ich bin aus irgendeinem Grund, den ich selbst nicht mehr weiß, davon ausgegangen, dass die Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld die 2900 brutto sind, also das Jahr vor der Geburt ( 20.12.15 ist meine Tochter geboren worden) Jetzt sagt mir die Bearbeiterin dort, dass der Betrag nach dem Kalenderjahr 2014 berechnet wird. Eine ziemlich Katastrophe für uns beide, weil wir beide viel weniger verdient haben, und ich kaum über die Runden käme. Da wir die Steuererklärung 2014 noch nicht gemacht haben, wollte ich fragen, ob ihr irgendwelche Tipps habt, wie wir noch bisschen was rausschlagen können. Wir leben in Bayern, keine Ahnung ob das relevant ist.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Janina

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Für angestellte Eltern ist das Einkommen der 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes bzw. vor dem Monat des Beginns der Mutterschutzfrist maßgeblich.
Bei Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes Einkommen aus selbstständiger Arbeit hatten, greift die Elterngeldstelle automatisch auf das letzte Wirtschaftsjahr (i.d.R. das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes) zurück.

Tja: die 12 Kalendervormonate vor Anfang Mutterschutzfrist scheinen euch gerade um ein paar Tage das Genick zu brechen. - Ich würde mir bei so einem Grenzfall, der bei euch leider streng nach Gesetz richtig bearbeitet wurde, versuchen, irgendwie als Sonderregelung eure 12 Monate Gehaltszettel akzeptieren zu lassen. - Eventuell einen Anwalt fragen.

Der Knackpunkt scheint zu sein "vor der Geburt" bzw. "vor Beginn der Mutterschutzfrist" -- ich würde drauf bestehen, dass "vor der GEburt" akzeptiert wird, und somit hättet Ihr 12 volle Monate Angestelltenverhältnis. - Ist knifflig und wohl ohne Fachkundler nicht durchzusetzen....

Echt fies wegen einem Monat....

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Hi, danke für deine schnelle Antwort, du scheinst dich ja etwas auszukennen.Tatsächlich heißt es ja im Merkblatt "vor der Geburt", das wäre ja dann super... Ich glaube nur, dass die Frau dort uns eben gesagt hat, dass, sobald man im Jahr vor der Geburt auch nur einen Tag selbständig war, egal wann genau, das gesamte KJ als Bemessungszeitraum dient... Eigentlich unlogisch...
Werde vielleicht nochmal anrufen. Vielen Dank schonmal!

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Nun,

wenden richten wir uns mal nach der alten Weisheit "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtfindung" - und verlassen uns nicht auf irgendwelche Merkblätter.

Das Gesetz sagt:

"(3) Abweichend von Absatz 1 ist für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt der steuerliche Veranlagungszeitraum maßgeblich, der den Gewinnermittlungszeiträumen nach Absatz 2 zugrunde liegt, wenn die berechtigte Person in den Zeiträumen nach Absatz 1 oder Absatz 2 Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit hatte. "

Ergo: Die Auskunft war richtig.

Ich fasse mal die Essenzen zusammen:

1. Bei Nichtselbständigem Einkommen wird das Einkommen der 12 Monate vor der Geburt berücksichtigt

2. Bei Selbständigem Einkommen wird das letzte Geschäftsjahr vor Beginn des Mutterschutzes berücksichtigt.

3. (das steht jetzt in oben zitiertem Text): Liegt sowohl selbständiges als auch nichtselbständiges Einkommen vor, so ist der Bemessungszeitraum gemäß selbständigem Einkommen anzuwenden.

Ich sehe da auch keinen Ermessensspielraum - und das ist gut so.

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Habt ihr zusammen die 2900€?

Denn DEIN Elterngeld wird von DEINEM Einkommen berechnet und nicht vom gemeinsamen.

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Und dann auch nicht vom Brutto, sondern vom Netto ...

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Elterngeld wird schon länger vom Brutto berechnet. Allerdings glaube ich, die TE hat die gesamte Berechnung nicht verstanden.

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