Praktischer Ablauf Elternzeit

Guten Morgen zusammen,

Ich habe eine Frage zum ganz praktischen Ablauf der Elternzeit. Wir haben errechneten Termin Anfang April. Ich habe für den ersten und 14. Monat beim Arbeitgeber Elternzeit angemeldet, dies wurde auch bestätigt, insofern alles in Ordnung.

Ich bin mir nur sehr unsicher bezüglich den genauen Vorgehen angenommen. Wir gehen am 1. April ins Krankenhaus und das Kind kommt da, bleibe ich dann einfach ab diesem Tag zu Hause? Die Geburtsurkunde kommt ja erst ein paar Wochen später. Wie genau verhalte ich mich gegenüber dem Arbeitgeber, muss ich dies kommunizieren und so weiter?

Wäre echt super. Wenn ihr mir da ein paar gute Antworten geben könntet, ist das erste Kind und ich bin das sehr unsicher und konnte das auch noch nicht herausbekommen.

Danke und liebe Grüße
Phillip

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Hey,

Du sagst deinem Arbeitgeber Bescheid. Natürlich.. Wie soll er das sonst ahnen?
Du kannst ja nicht ohne Meldung einfach der Arbeit fernbleiben.
Ansonsten ja, der Tag der geburt ist dann der 1. Tag deines elternzeitmonats.

Du reichst dann einfach die Geburtsurkunde nach, sobald diese vorliegt.

Wenn ihr am 01. April ins Krankenhaus geht und das Kind erst am 02. Kommt, musst du auch noch nachträglich Urlaub für den 01. April beantragen. Manche Firmen gewähren dafür aber einen Tag Sonderurlaub.

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Wie schon geschrieben wurde musst du für diesen Tag dann noch Urlaub einreichen. Mein Mann hat morgens einfach seinem Chef Bescheid gesagt, dass er nicht kommt, weil das Kind kommt und hat dann als er wieder da war den Urlaubsantrag abgegeben (war, wenn auch nur per WhatsApp auch schon genehmigt, für die ganze Geburtswoche) evtl hast du auch einen Tag Sonderurlaub für den Tag der Geburt.
Wenn das Krankenhaus und die Gemeinden/Stadt, in der ihr seid genauso schnell ist wie bei uns dann habt ihr die Geburtsurkunde 3 Tage nach der Geburt im Briefkasten. Aber ich weiß es gibt auch sehr viel langsamere Ämter.

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Für den Tag der Geburt muss kein Urlaub eingereicht werden.

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Ging ja drum, wenn man am 1. April ins KH fährt, aber sich die Geburt bist zum 2. zieht.
Allerdings haben Ehemänner ja in der Regel einen Tag Sonderurlaub für die Geburt und da die Elternzeit ja ab dem Tag der Geburt zählt, dürfte dieser Tag Sonderurlaub ja dann für den Vortag gelten, denn die Geburt ist da ja bereits in Gange, nur noch nicht vollendet.

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