Verkehrswert Haus

Hallo.

Wie berechnet sich der Verkehrswert einer Immobilie, wenn das Grundstück (also Zufahrt, Hoffläche, Terrasse, Garten) nicht mitverkauft werden könnte, da es einem anderen Eigentümer gehört?

Bin gespannt auf euer Schwarmwissen.

Danke schon mal!

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Urgs, wie man das berechnet, keine Ahnung, aber wenn man es wirklich verkaufen wollen würde, würde ich behaupten, man bekommt exakt genau null Euro dafür - weil es niemand kauft 🫣

Ich kenne da nur Horrorgeschichten, von Leuten, die sich gegenseitig die Garagentore zumauern etc usw 😬

Google mal nach Erbbaurecht Verkehrswert. Damit findest du Beispielrechnungen.

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Handelt es sich um Erbpacht? Dann gibt es Formeln zur Berechnung des Verkehrswerts, die Stichworte hat passwort123 ja genannt. Ob man die Immobilie dann aber tatsächlich zum Verkehrswert verkaufen kann, hängt von vielen Faktoren ab. Z.B. von der Höhe des Erbpachtzinses, der Laufzeit des Vertrages. Zudem ist Erbpacht nicht sonderlich attraktiv.

Und eine andere Möglichkeit als Erbpacht fällt mir auch nicht ein, um Immobilie und Grundstück getrennt ins Grundbuch zu bringen...

Grüsse
BiDi

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Nein, keine Erbpacht.
Grundstück gehört Partner A.
Eigenheim beiden Partnern zusammen.
Partner B möchte Trennung (sind nicht verheiratet, aber beide Eigentümer des Hauses).
Er muss ausbezahlt werden von Partner A und hat Anspruch auf 1/3 des Verkehrswertes.

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Sind Grundstück und Haus denn auch laut Grundbuch getrennt?

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Es gibt Bodenrichtwerte der Kommunen. Üblicherweise sind die kostenfrei einsehbar und im Internet. Wenn der Verkehrswert fürs Haus (inklusive Grundstück) bekannt ist, kann man den einfach abziehen und hat den Wert für's Haus alleine.
Wenn es ein Verkehrwertgutachten für's Haus gibt, müsste der Wert vom Grundstück alleine da allerdings auch auftauchen.

Spassig wird das Ganze vermutlich, wenn sich beide nicht einigen können...

Grüsse
BiDi

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glaube ich auch so.--Wir hatten damals für das Haus meines Vaters auch ein Verkehrswert-Gutachten erstellt und in die Gesamtsumme war auch der aktuelle Bodenrichtwert mit eingegangen.
Bei BORIS sind die Bodenrichtwerte im Detail abrufbar.

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Der Wert des Grundstücks ist ja so und so egal
Ein Vekehrswertgutachten gibt es noch nicht. Das muss erst in Auftrag gegeben werden.

Ich frage mich nur, auf welcher Grundlage dieses erstellt werden soll.
WER kauft denn ein Haus, dessen Terrasse er nicht mal betreten darf?
Das Haus wird gut ne halbe Million wert sein - unter normalen Umständen.
Unverbaubare abgelegene Lage, gehobene Ausstattung, große Terrasse, großer Garten.
Aber was bringt dieser "Wert", wenn -wie gesagt- der Grund rund herum nicht dazu gehört?
Wer würde es kaufen?
Wäre dann vielleicht nur nen Bruchteil vom tatsächlichen Verkehrswert wert. WER bestimmt dies aber denn?
Müsste es dann tatsächlich zum Verkauf ausgeschrieben werden und man würde testen, ob man es zum genannten Vekehrswert verkaufen kann? WEnn nicht - was dann?

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Hallo,

ganz einfach: wem das Grundstück gehört, gehört auch automatisch alles, was darauf steht.
Eine Ausnahme wäre nur Erbpacht, das ist es aber nicht.
freundliche Grüsse Werner

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Drum würde ihm ja sein Drittel notariell zugesprochen.