Nach Austeilen der Klassenarbeit noch geredet - Note 6

Hallo zusammen,

dürfen Lehrer dem Schüler eine 6 verpassen, wenn der Schüler/ die Schülerin direkt nach Austeilen der Arbeit noch einmal miteinander geredet haben? Ist unserem Sohn und seiner Sitznachbarin passiert. Es steht die Empfehlung für die weiterführende Schule auf dem Spiel und das alles war nach unserer Ansicht vollkommen überzogen und unverhältnismäßig.
Dürfen Lehrer das? Es war kein Täuschungsversuch. Die Verwaltungsvorschrift in Brandenburg ist an der Stelle schwammig und gibt keine exakte Auskunft

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Ich würde nicht nur sagen dass man das "darf" sondern sogar sagen dass der Lehrer vollkommen richtig gehandelt hat.

Woher soll denn der Lehrer wissen über was gesprochen wurde und dass man sich nicht etwa über eine Aufgabe ausgetauscht hat. Und komm mir nicht mit "das Aufgabenblatt war noch nicht umgedreht", der Lehrer kann seine Augen nicht überall haben und nicht wissen ob man doch schon rein gelugt hat. Deswegen ist die Regel doch wirklich ganz einfach: Nach dem Austeilen der Arbeit wird nicht gesprochen. Punkt. Das ist jetzt wirklich nicht so kompliziert. Statt hier auf dem Lehrer oder Verwaltugnsvorschriften rumzureiten solltest du dich mal auf den einzigen fokussieren der hier Mist gebaut hat: Dein Sohn.

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Es ist zumindest nicht verboten und kann als Täuschungsversuch angesehen werden.

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Ich weise meine SuS immer vor dem Austeilen darauf hin.
„Wer ab jetzt spricht, muss seine Arbeit abgeben und bekommt die Note 6.“
Ich weiß in dem Moment ja nicht was gesprochen wird und die SuS wissen, was auf sie zukommt.
Allerdings sind meine SuS auch schon mindestens 5. Klässler. Wie ich es in der GS handhaben würde, weiß ich nicht.
Es ist definitiv nicht verboten, sollte aber vorher auch klargestellt werden.
Vielleicht kann dein Sohn/ihr ja mit der Lehrkraft sprechen und eine Möglichkeit des Ausgleichs vorschlagen?

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Am Thema vorbei. Aber ich muss jetzt mal ganz blöd fragen: Was bedeutet denn bitte „SuS“?

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Damit dürften die "Schülerinnen Und Schüler" gemeint sein :)

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Hallo, sehr ärgerlich.
Auf diese Art hat mein Sohn damals seine überhaupt 1. Note nach dem Übertritt ans Gymnasium erhalten. Dieser war dann aber zumindest schon gelaufen. Entscheidet in Brandenburg der Elternwille oder bedarf es eines bestimmten Durchschnitts um zur gewünschten Schule zu kommen?
Viele Grüße...

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Ja das dürfen sie. Ist meinem Großen auch schon passiert aber es war "nur" ein Vokabeltest auf der weiterführenden Schule.

Wir haben dann Zuhause und beim nächsten Elternsprechtag darüber geredet und er hat seinen Fehler eingesehen. Klar kann es sein, dass die Kinder über was völlig anderes geredet haben aber es kann eben auch sein das es um die Klassenarbeit ging und das können die Lehrer nicht überprüfen.

Ärgerlich aber gerecht finde ich.

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Die Kids haben sich gegenseitig davon abgehalten eine Leistung zu erbringen-- also ist es eine 6. Zumal sie ja nicht das erste mal eine Arbeit schreiben, sondern die Regeln sicher schon seit Jahren kennen.

Außderm zählt die 6 ja max. zu 50 % je nach Fach ( bei nur 1 Arbeit)---von daher wenn dein Kind sonst super ist, ist es ja kein Thema, die auszugleichen....

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Klare Kiste: Wenn die Arbeiten ausgeteilt werden, ist der Mund zu. Wer dann trotzdem quatscht, bekommt eben die Konsequenzen.

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Klar, dürfen die das. Im Gegensatz zu allen anderen hier finde ich es aber echt hart, wenn ein Kind durch so eine blöden Sache nicht auf die Schule gehen darf, für die es eigentlich von den Leistungen her qualifiziert wäre.

Ist das ein immer wiederkehrendes Problem, und die Kinder sind schon X Mal ermahnt worden, halten sich aber einfach nicht an die Regeln, könnte man nos argumentieren, dass das Verhalten ja auch wichtig ist für die weiterführende Schule. Haben sie einfach in dem Moment nicht an die Regel gedacht und sind sonst ziemlich diszipliniert, dann finde ich das sehr gnadenlos.

Angeblich geht es dich bei dem mehrgliedrigen Schulsystem darum, dass jedes Kind auf die Schule geht, auf die es leistungsmäßig passt. Da fände ich es schon krass, als Strafe für einen einmaligen Regelbruch, der offensichtlich kein Betrugsversuch war, auf eine andere Schulform geschickt zu werden.

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Naja, eine einzelne Note ist aber auch nicht dafür verantwortlich, ob der Übertrizt geschafft wird oder nicht. Die Übertrittsnote setzt sich ja auch aus einer Summe x zusammen und spiegelt somit. Die durchschnittliche Leistung.

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Und ich würde mich als Lehrerin so weit aus dem Fenster lehnen, dass wir in der Leistungsbewertung noch Spielraum haben, dem Kind eine Note zu geben, die es verdient hat. Auch, wenn da eine 6 auftaucht, kann man ganz viel positiv drehen, sodass die Note unter dem Strich passt.

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Kinder dürfen sich nach dem Austeilen nicht mehr unterhalten. Wenn die Blätter noch nicht umgedreht wurden, finde ich das aber schon hart. So sind die Regeln auch wenn ich es überzogen finde. Gerade für die Grundschule. Durfte er gar nicht mehr mitschreiben?

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Auf der anderen Seite stört es die gesamte Klasse, wenn 2 ein Pläuschchen führen und der Rest mit der Bearbeitung nicht beginnen kann, weil die Zettel nicht umgedreht werden können.