wie lange darf ein 13jähriger alleine zum fußballgucken gucken?

Mein 13jähriger Sohn möchte heute abend bei unsim Ort alleine zum Fußballgucken gehen, wenn Deutschland spielt.
Ich finde keine Angaben dazu, wie lange ein 13jähriger alleine weggehen darf. Die Angaben sind immer erst ab 14 Jahren.

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Um zu entscheiden, ob ich meinen 13jährigen Sohn allein zum Fußball gehen lasse, brauch ich keine "Angaben".
Ich würde ihn nicht ALLEIN gehen lassen.

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Da bedarf es bei mir keinerlei gesetzlicher Vorgaben. Das Fußballspiel geht bis 22:15 Uhr und so lange dürfen 13-jährige generell nicht ausbleiben.

Mal abgesehen davon, dürfte meine Tochter das definitiv nur in Begleitung Erwachsener.

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Rechtlich regelt Aufenthalte und zeitliche Schranken das Jugendschutzgesetz; vorliegend §§ 4-8 JuSchG (Gaststätten, Tanzveranstaltungen, Spielhallen, jugendgefährdende Veranstaltungen/Betriebe sowie Orte).

Es kommt also also darauf an, wo ihr Sohn dieses Spiel sehen möchte. In eine Gaststätte darf ein unter 16-Jähriger sich bis 23 Uhr aufhalten, sofern er dort eine Mahlzeit oder ein Getränk einnimmt (2. Alternative des § 4 I 1 JuSchG). Es muss sich aber um ein Getränk handeln, dass er auch verzehren darf; trinkt er dort ein Bier, würde das nicht mehr unter der 2. Alternative des §4 I 1 JuSchG stehen. Alternativ (1. Alternative des § 4 I 1 JuSchG) wäre, wenn er in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person dort ist; dann dürfte er auch ohne Getränk oder Mahlzeit bis 23 Uhr in einer Gaststätte.

Als Gaststätte zählt jeder öffentlich zugängliche Ort, an dem gewerbsmäßig Nahrnung/Getränke zum Verzehr für Jedermann abgegeben werden (Erbs/Kohlaas, Strafrechtliche Nebengesetze 177. Auflage 2009, §4 Rn 2). Ein öffentliches Public Viewing fällt folglich unter der Gaststättenregelung, sofern der Veranstalter nichts anderes regelt! Gem. §4 IV JuSchG dürfte auch die zustände Behörde etwas anderes regeln. Hat man häufiger bei Stadtfesten.

Ansonsten darf sich ein Kind an Orten, die nicht unter die Gaststättenregelung oder die einer jugendgefährdenden Veranstaltung/Betrieb oder Ort handelt, solange draußen bleiben, wie die Eltern das für richtig halten. Wenn Ihr Sohn dort jedoch irgendeinen Unfug anstellt, könnten Sie gem. § 832 I 1 BGB als aufsichtspflichte Person für diesen Schaden haften, sofern Ihr Sohn dafür gem. § 828 III BGB nicht zur Verantwortung gezogen werden kann und ein Gericht meint, Sie hätten die Aufsichtspflicht verletzt. Es lohnt sich hier also vielleicht, eine Haftpflichtversicherung zu haben :-p

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wo genau will er denn schauen?

ich tät für Fußball ne Möglichkeit finden

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Bei uns am Gemeindehaus wird eine Leinwand aufgebaut und die Konfirmanden wollen da zusammen gucken. es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung und ist von unserem Haus ca. 500 m entfernt. Wir haben Besuch, weshalb wir nicht hingehen können, aber mein Sohn will unbedingt mit den anderen Konfirmanden da gucken und uns gehen die Argumente aus, deshalb wollte ich mal hören, was ihr so dazu sagt!Danke schon mal für die vielen Antworten!!

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Ich würde ihn gehen lassen, Handy mit geben und ihn abholen. Die WM ist nun mal nur alle 4 Jahre.

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unser 12 jähriger geht im zum Fussballschauen in die Sportkneipe von seinem Sportverein.
Bevor ihr jetzt brüllt- #schock Wie Kneipe

In der Sport-Kneipe treffen sich die Jungs immer zu den Werder Spielen und jetzt zur WM.
Der Wirt kennt die Jungs alle von klein auf an und auch die Eltern und achtet auch auf die Jungs,zudem hat er die telefonnumern von den meisten Eltern.
Die Kneipe ist bei unserem Fussballverein auf dem Gelände.

Wird es später dann fährt der Junior vom Knipenbesitzer die Jungs eben schnell mit dem Auto nach hause-wohnen alle im Umfeld.

Ist bei unserem Wirt aber eine absolute Ausnahme